Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.06.06



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Hauptversammlung der burgbad AG am 14.06.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des zusammengefassten Lageberichts für die burgbad Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Der Dividendenvorschlag stellt zwar eine geringe Kürzung der Ausschüttung für die in 2005 von Vorzugs- in Stammaktien gewandelten Aktien dar. Der Ausschüttung der Dividende ist gleichwohl zuzustimmen.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005.

Der Vorstand hat in 2005 erfolgreich gearbeitet. Ihm ist Entlastung zu erteilen.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.

Der Aufsichtsrat hat seine Obliegenheiten ordnungsgemäß wahrgenommen und kann somit entlastet werden.

TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006.

Der Wahl von Warth & Klein zum Abschlussprüfer kann zugestimmt werden.

TOP 6: Neuwahl des Aufsichtsrates

Es ist sehr zu begrüßen, dass die 2005 vom damaligen (stimmberechtigten) Alleinaktionär gewählten AR-Mitglieder sich nunmehr auch der Wahl durch die (neuen) freien Streubesitz-Aktionäre stellen. Der vorgeschlagenen Wahl kann zugestimmt werden.

TOP 7: Beschlussfassung über die Änderung von § 14 (Ort und Einberufung) und § 15 (Teilnahme, Hinterlegung der Aktien) der Satzung.

Der vorgeschlagenen Satzungsänderung kann zugestimmt werden.

TOP 8: Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung (Leiter der Hauptversammlung). (3) Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.“

Der vorgeschlagenen Satzungsänderung kann nicht zugestimmt werden. Eine Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre ist nicht erforderlich und kann nicht hingenommen werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.