Hauptversammlung der REpower Systems AG 30.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der REpower Systems AG zum 31. Dezember 2005, des nach IFRS aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des zusammengefassten Lageberichtes des Vorstandes für die REpower Systems AG und für den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005.
Kein Beschluss erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Gesellschaft konnte Jahresfehlbetrag verringern bei um 11,5 % gestiegener Gesamtleistung. Einmaleffekte ergaben sich aus der durchgeführten Restrukturierung – daher Zustimmung.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat ist im Laufe des Jahres 2005 personell sinnvoll verändert worden und kontrolliert und berät den Vorstand nunmehr effektiver.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006
Uns sind keine Gründe bekannt, KPMG, Hamburg, nicht zum Abschlussprüfer 2006 zu wählen.
TOP 5:
Beschlussfassung über Satzungsänderungen des § 8 der Satzung (Zusammensetzung und Amtszeit)
Die Anpassung erfolgt wegen Gesetz über Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat – daher Zustimmung.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Es handelt sich bei den vorgeschlagenen Vertretern der Anteilseigner um 2 Vertreter der Hauptaktionäre und um 2 der Energiewirtschaft nahe stehende Personen.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Aufhebung der in der Hauptversammlung vom 2. Mai 2005 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und über eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Der neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien stimmen wir zu – allerdings lustlos.
Dies ist ein nervender Standardbeschluss.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Reduzierung und teilweise Abschaffung des bestehenden Bedingten Kapital 2003 und des bestehenden Bedingten Kapital 2005, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2006 zur Bedienung des neuen Aktienoptionsplanes 2006 und Satzungsänderungen § 5 Abs. 5, 7 und 9 (Grundkapital und Aktien)
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals zur Bedienung des neuen Aktienoptionsplanes 2006. Schon der alte Aktienoptionsplan hat die Gesellschaft nicht vor Verlusten und Dividendenausfall bewahrt – daher keine Zustimmung.
TOP 9:
Beschlussfassung über Satzungsänderungen des § 14 der Satzung (Teilnahmerecht)
Aufgrund des „Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)“ haben sich ab dem 1. November 2005 die gesetzlichen Bestimmungen für die Anmeldung zur Hauptversammlung und zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung geändert.
Die Satzungsänderung (Teilnahmerecht an der Hauptversammlung) ist sinnvoll – daher Zustimmung.
TOP 10:
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ist sinnvoll, da bisheriges Genehmigtes Kapital ausgenutzt wurde.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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