Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.03



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HV der Hugo Boss AG am 27.05.2003

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.

Top 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2002
ja

Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Gschäftsjahr 2002
ja

Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002
ja

Top 5: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
ja

Top 6: Beschlussfassung über die Satzungsänderungen als Folge der Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex und sonstiger gesetzlicher Änderungen und die Anpassung der Aufsichrsratsvergütung

Die SdK stimmt gegen TOP 6, denn unter Punkt h) soll folgendes beschlossen werden:

§ 12 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt in zwei neue Absätze 1 und 2 gefasst (die bisher unter Abs. 2 enthaltenen Regelungen werden dadurch Abs. 3): „(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich je 7.000,00 EUR sowie ein Sitzungsgeld von je 3.000,00 EUR pro Tag für die Teilnahme an jeder Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, der stellvertretende Vorsitzende und jeder Ausschussvorsitzende das Doppelte der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Die sonstigen Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten das Eineinhalbfache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere der vorstehend genannten Ämter ausübt, bemessen sich seine feste Vergütung und das Sitzungsgeld ausschließlich nach dem Amt, das unter diesen am höchsten vergütet wird. (2) Zusätzlich zu der Vergütung nach Absatz 1 erhält der Aufsichtsrat jährlich eine variable Vergütung von insgesamt 1% der Dividendensumme. Über die Verteilung dieser Beträge auf seine Mitglieder beschließt der Aufsichtsrat unter angemessener Berücksichtigung der Tätigkeit seiner Mitglieder im Vorsitz und in den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Die Vergütung ist auszuzahlen nach dem Beschluss der Hauptversammlung über die Dividende des abgelaufenen Geschäftsjahres.”

Dies entspricht einer Erhöhung der Aufsichtsratvergütung von über 100 Prozent. Die Aktionäre haben im Geschäftsjahr fast 50 Prozent ihres in Hugo Boss angelegten Vermögens eingebüßt. Eine derartige Erhöhung ist daher völlig unangemessen.

Top 7: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003
ja



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.