Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.06



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Hauptversammlung der Deutschen Börse AG am 24.05.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Deutsche Börse AG und den Konzern zum 31. Dezember 2005, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung, auch wenn dies einer Ausschüttungsquote von nur ca. 38% entspricht, was der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft nicht angemessen zu sein scheint. Jedoch möchte die Verwaltung ihr eingeleitetes Aktienrückkaufprogramm fortsetzen, was über die Kurssteigerungen für die Privatanleger eine steuerfreie Ausschüttung ermöglicht.

TOP 3: Entlastung des Vorstands

Teilweise Zustimmung: Die Vorstandsmitglieder, die zum Zeitpunkt der letzten HV im Amte waren, können wegen des Nachgebens gegenüber dem Druck des Aktionärs TCI nicht entlastet werden, da sie ihrer Pflicht zur Abwehr von unzulässigen Einflussnahmen, auch durch Gesellschafter, nicht nachgekommen sind. Der Vorstand hätte sich bei seiner Arbeit nicht durch die Interessen einzelner Aktionäre, hier TCI, beeinflussen lassen dürfen.

Wenn keine Einzelabstimmung erfolgt, könnte eine \"Zwei-Block-Abstimmung\" über die Entlastung, differenziert nach dem Zeitpunkt der Zugehörigkeit (schon vor der HV - erst nach der HV)vorgenommen werden. Sollte keine gesonderte Abstimmung erfolgen, ist dem Vorstand insgesamt die Entlastung zu verweigern.

TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats

Teilweise Entlastung - wie unter TOP 3

TOP 5: Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Trotz gewisser Zweifel an Herrn Merz, der die TCI anwaltlich vertreten hat, wird die SdK den Wahlvorschlägen zustimmen.

TOP 6: Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I und Satzungsänderung

Ja, da zum einen der Umfang des genehmigten Kapitals mit ca. € 5 Mio. sehr bescheiden ist, andererseits die Gesellschaft ausweislich des Gesamterfolges mit derartigen Kompetenzen sehr verantwortungsvoll umgegangen ist.

TOP 7: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Ja, da die Gesellschaft auch mit diesem Instrument sehr zum Vorteile der Aktionäre in der abgelaufenen Periode umgegangen ist (vgl. Kursentwicklung).

Dieses Bild wird nur getrübt durch die Möglichkeit, diese Aktien anders als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu verkaufen. Man versicherte uns allerdings, dass es keine konkreten Pläne für diese Option gebe und diese Klausel nur als Auffangtatbestand diene.

TOP 8: Änderung von § 9 der Satzung (Zusammensetzung, Amtsdauer)

Ja, da anders als nach Auffassung des Corporate Governance Kodex die Altersgrenze per se keinen Sinn hat.

TOP 9: Änderung von § 15 der Satzung (Einberufung)

Zustimmung, da Anpassung an gesetzliche Veränderungen.

TOP 10: Änderung von § 17 der Satzung

Aus grundsätzlichen Erwägungen lehnt die SdK dieser Beschlussvorschlag ab. Die SdK ist der Ansicht, dass das bisherige Instrumentarium, das dem Versammlungsleiter zur Verfügung steht, ausreichend ist.

TOP 11: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.