Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.05.06



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Hauptversammlung der HeidelbergCement AG am 23.05.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes der HeidelbergCement AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Kein Beschluss erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr gut entwickelt; der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Der Vorstand hat ordentliche Arbeit geleistet – daher Zustimmung zur Entlastung des Vorstandes.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Der Aufsichtsrat ist, soweit erkennbar, seinen Kontrollfunktionen nachgekommen – daher Entlastung des Aufsichtsrats.

TOP 5: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Gegen die Wahl von Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

TOP 6: Nachwahl zum Aufsichtsrat

Die Qualifikation von Herrn Tobias Merckle für den AR der Gesellschaft erscheint uns fraglich – daher werden wir uns der Stimme enthalten.

TOP 7: Beschlussfassung über die Reduzierung der Aufsichtsratsvergütung und die entsprechende Änderung von § 12 der Satzung

Der Reduzierung der AR-Vergütung ist zuzustimmen. Ebenso der Wegfall der variablen Vergütungsbestandteile.

TOP 8: Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats und die entsprechende Änderung von § 8 der Satzung

Der Verkleinerung des AR ist zuzustimmen; eine Besetzung des AR aus zwölf Personen ist unserer Ansicht nach ausreichend und bringt zudem eine Kostenentlastung.

TOP 9: Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Geldeinlagen (Genehmigtes Kapital I), die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Geldeinlagen und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung

Im Hinblick auf eine flexible und schnelle Stärkung der Kapitalbasis ist dem Beschluss zuzustimmen. Hinsichtlich einer zukünftigen Ausübung verweisen wir darauf, dass sich die SdK für ein grundsätzliches Bezugrecht der Aktionäre einsetzt.

TOP 10: Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital II), die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung

Dem Beschluss ist mit Blick auf eine möglich zukünftige Expansionsstrategie zuzustimmen.

TOP 11: Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur Glättung der anteiligen Aktiennennbeträge und die entsprechenden Änderungen von § 4 Absatz 1 und Absatz 4 Satz 1 der Satzung

Gegen Glättung des rechnerischen Nennbetrages zu Lasten der Kapitalrücklage bestehen keine Bedenken – daher ist der Beschlussfassung zuzustimmen.

TOP 12: Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Es bestehen keine Bedenken gegen den Erwerb eigener Aktien; der Beschlussfassung wird zugestimmt.

TOP 13: Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zum Teilnahmerecht an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz zu erbringen

Anpassung der Satzung an Gesetzeslage - daher Zustimmung.

TOP 14: Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Ermächtigung des Versammlungsleiters, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken

Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht.

TOP 15: Beschlussfassung über den Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernjahresabschluss

Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist einer der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation – daher werden wir der Beschlussfassung nicht zustimmen.

TOP 16: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Es bestehen keine Einwände gegen den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages – daher Zustimmung.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.