Hauptversammlung der Hamborner AG am 08. Juni 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hamborner AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 mit dem zusammengefassten Lagebericht der Hamborner AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005 und dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung zur unveränderten Dividendenzahlung von 0,90 € je Stückaktie, dies entspricht einer Ausschüttung des Bilanzgewinns von nahezu 90 %.
TOP 3:
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Für die wiederum erfolgreiche Arbeit in 2005 ist dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der AR hat seine Aufgaben in 2005 ordnungsgemäß und effektiv wahrgenommen; ihm ist Entlastung zu erteilen.
TOP 5:
Änderungen von § 14 Absätze 1), 2) und 3) der Satzung (Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung) sowie über die Ergänzung von § 15 der Satzung (Leiter der Hauptversammlung)
§ 15
Leiter der Hauptversammlung
§ 15 der Satzung wird um einen Absatz 3) mit folgendem Wortlaut ergänzt:
„3) Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen begrenzen.“
Der vorgeschlagenen Satzungsänderung kann nicht zugestimmt werden. Eine Einschränkung des Rede- und Fragerechts auf der Hauptversammlung kann nicht hingenommen werden, da dem Aktionär durch die dann ermöglichte rigorose Anwendung wichtige Informationen vorenthalten werden könnten. In kritischen Situationen kann schon heute der Versammlungsleiter einschreiten, um einen geordneten Fortgang sicherzustellen.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Wahl von BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer kann zugestimmt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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