Hauptversammlung der AGOR AG am 01.06.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AGOR AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des Lageberichts der AGOR AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005.
Der Vorstand hat die Sanierung und Neuausrichtung erfolgreich weitergeführt; ihm ist Entlastung zu erteilen.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.
Dem Aufsichtsrat ist für die intensive Begleitung der Restrukturierung der Gesellschaft Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006.
Der Wahl der BPG als Abschlussprüfer kann zugestimmt werden.
TOP 5:
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Es ist zu begrüßen, dass 2 gerichtlich bestellte AR-Mitglieder von der Hauptversammlung bestätigt werden sollen; ihrer Wahl ist zuzustimmen. Der Wahl des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden in den AR ist zuzustimmen; dabei wird davon ausgegangen, dass die Empfehlung des Corporate Governance Kodex befolgt wird, nicht unmittelbar den AR-Vorsitz zu übernehmen.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Änderung von § 12 (Ort und Einberufung) und § 13 (Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung.
Den vorgeschlagenen Änderungen der Satzung kann zugestimmt werden.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung).
... (3) Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.“
Der vorgeschlagenen Ergänzung der Satzung kann nicht zugestimmt werden. Eine Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre ist nicht erforderlich und nicht hinzunehmen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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