Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.05.06



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Hauptversammlung der Winkler + Dünnebier AG am 23.05.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Kein Beschluss erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Nach mehreren Verlustjahren ist es gelungen, den Konzern wieder in die Ertragszone zu führen – daher Entlastung des Vorstands.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Offensichtlich hat der AR die Sanierungsarbeiten sachgerecht begleitet, so dass er entlastet werden kann.

TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft und für den Konzernabschluss der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2006

Es kann der bisherige Abschlussprüfer, der nun unter einer anderen Firma tätig ist, wieder gewählt werden.

TOP 5: Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Nach der Übernahme von rd. 89 % der Aktien durch die Hamburger Körber AG wird der AR komplett neu besetzt – es sind darunter Vertreter auch anderer Maschinenbauer, so dass auch ausreichend Kompetenz vorhanden sein sollte – daher Zustimmung.

TOP 6: Beschlussfassung über eine Satzungsanpassung

Die rein formale Satzungsanpassung ist zu befürworten.

TOP 7: Beschlussfassung zum Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge

Dem Vorschlag, auf die individualisierte Offenlegung der Vergütungen zu verzichten, widersprechen wir, da damit der Informationsvorsprung des Großaktionärs gegenüber den übrigen Aktionären festgeschrieben wird.

TOP 8: Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Ermächtigung des Versammlungsleiters, das Frage- und Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken

Es besteht bei Winkler + Dünnebier keinerlei Anlass, die Hauptversammlungen durch die mögliche Einschränkung des Rede und Fragerechts zügiger zu gestalten – sie haben auch in der Vergangenheit jeweils nur wenige Stunden gedauert.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.