Hauptversammlung der Conergy AG am 29. Mai 2006 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ja. Auch wenn die Dividende angesichts der fulminanten Kursentwicklung eher Zubrotcharakter hat, begrüßt die SdK diese Geste. Vorrang sollte beim Conergy-Konzern aktuell allerdings nach wie vor die Wachstumsfinanzierung behalten, wozu u. a. die Mittel aus dem Börsengang eingeworben wurden.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Ja. Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet. Umsatz und Konzernjahresüberschuss konnten stark ausgeweitet werden, die Kapitalausstattung ist durch Ergebniswachstum und Börsengang komfortabel und es gelang zudem, zahlreiche Arbeitsplätze zu schaffen.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Ja. Der Aufsichtsrat hat, soweit nachvollziehbar, ebenfalls gute Arbeit geleistet und vor allem mit der strategischen Entscheidung für den Börsengang der Gesellschaft die Wachstumsaussichten des Konzerns verbessert.
TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Ja. Gegen die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.
TOP 6: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Ja. Mit der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird die Handelbarkeit der Aktie erhöht.
TOP 7: Beschlussfassung über Erwerb und Veräußerung eigener Aktien
Ja. Die SdK stimmt diesem Standard-Vorratsbeschluss zu, wird im Falle einer Ausübung der erteilten Ermächtigung deren Sinnhaftigkeit und Nutzen für die Anteilseigner ex post überprüfen.
TOP 8: Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2006 sowie damit zusammenhängende Satzungsänderungen
Ja. Bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich um eine rein technische Anpassung des Genehmigten Kapitals im Kontext der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (siehe TOP 6).
TOP 9: Anpassung der Satzung an die Änderungen des Aktienrechtes aufgrund des UMAG
Nein. Während es sich bei den durch das UMAG ausgelösten Satzungsänderungen bezüglich der Abwicklung der Hauptversammlung (Einberufung, Teilnahme sowie Stimmrechtsausübung) um unproblematische und notwendige Anpassungen handelt, ist die vom Gesetz nur als Möglichkeit genannte, in der Praxis völlig unnötige Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre für die SdK nicht hinnehmbar. Die dem Versammlungsleiter demgegenüber bereits heute zur Verfügung stehenden Instrumente zur ordnungsgemäßen Leitung der Hauptversammlung reichen nach Meinung der SdK aus.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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