Hauptversammlung der PARAGON AG am 17.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2005, des zusammengefassten Lageberichts für die paragon AG und den paragon-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2005
Durch die Verdoppelung der Dividende im Vergleich zum Vorjahr von 10 Eurocent auf 20 Eurocent stimmt die SdK diesem TOP zu.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Die SdK stimmt der Entlastung des Vorstandes zu. Da die Geschäftsentwicklung der Paragon AG im abgelaufenen Jahr sehr zufriedenstellend verlauf ist und keine unternehmerischen und strategischen Fehlentscheidungen vom Vorstand getroffen worden sind.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Es sind keine Fehlverhalten des Aufsichtsrates bekannt und somit wird der Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr entlastet.
TOP 5:
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Es spricht nichts gegen den Vorschlag, die Rödl & Partner GmbH als Wirtschaftsprüfer zu wählen.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Begebung von Genussrechten unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Um in weiterer Zukunft ebenso wachsen zu können, benötigt die Paragon AG neues Kapital, um Akquisitionen durchführen zu können. Daher wird der Ermächtigung , Genussrechte auszugeben, zugestimmt.
TOP 7:
Beschlussfassung über das Unterbleiben der Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 – 9 HGB sowie §§ 315a, 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 HGB (Befreiung von der Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge)
Diesem TOP wird nicht zugestimmt. Es gibt keinen Grund, den Aktionären die individualisierten Vorstandsbezüge nicht offen zu legen.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Zustimmung zur Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, um Akquisitionen mit eigenen Aktien bezahlen zu können und somit die neuen Unternehmen an den Erfolg der Paragon zu koppeln.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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