Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.06



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Hauptversammlung der Plasmaselect AG am 24.05.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. November 2005, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 30. November 2005 endende Geschäftsjahr

keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 30. November 2005 endende Geschäftsjahr

Ja, der Vorstand hat gut gearbeitet und ist daher zu entlasten.

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. November 2005 endende Geschäftsjahr

Ja, der Aufsichtsrat hat gut gearbeitet und ist daher zu entlasten.

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers

Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahl des Abschlussprüfers sprechen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung aufgrund des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)

a/b. Die Neuregelung zur Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung kann zugestimmt werden. Nein, da die SdK die Meinung vertritt, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Rede- und Fragerecht ausreichen und nicht weiter eingeschränkt werden müssen.

TOP 6 Satzungsänderungen in § 17 Abs. 2 (Beschlussfassung), § 20 (Vergütung des Aufsichtsrats), § 23 Abs. 2 (Stimmrecht)

a. Nein, da aus Sicht der SdK ein Mitglied nicht an der Beschlussfassung teilnimmt, wenn er sich der Stimme enthält. Zustimmung zur erfolgsorientierten Vergütung Zustimmung zur Erneuerung der Regelung zum Stimmrecht

TOP 7 Beschlussfassung bezüglich der Angaben der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss

Die Offenlegung der Vorstandsvergütung ist international üblich und dient der

Transparenz. Diesem Beschluss sollte somit nicht zugestimmt werden. TOP 8 Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der PlasmaSelect Aktiengesellschaft als Organträgerin und der VitaSelect GmbH als Organgesellschaft

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist wirtschaftlich sinnvoll, daher Zustimmung.

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 06. April 2005

Ja, da es sich hier um einen Standardbeschluss handelt.

TOP 10 Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft zu erhöhen (genehmigtes Kapital), entsprechende Satzungsänderung

Der Beschlussfassung zur Grundkapitalerhöhung kann zugestimmt werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.