Hauptversammlung der Plasmaselect AG am 24.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. November 2005, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 30. November 2005 endende Geschäftsjahr
keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 30. November 2005 endende Geschäftsjahr
Ja, der Vorstand hat gut gearbeitet und ist daher zu entlasten.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. November 2005 endende Geschäftsjahr
Ja, der Aufsichtsrat hat gut gearbeitet und ist daher zu entlasten.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahl des Abschlussprüfers sprechen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung aufgrund des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
a/b. Die Neuregelung zur Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung kann
zugestimmt werden.
Nein, da die SdK die Meinung vertritt, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum
Rede- und Fragerecht ausreichen und nicht weiter eingeschränkt werden müssen.
TOP 6
Satzungsänderungen in § 17 Abs. 2 (Beschlussfassung), § 20 (Vergütung des Aufsichtsrats), § 23 Abs. 2 (Stimmrecht)
a. Nein, da aus Sicht der SdK ein Mitglied nicht an der Beschlussfassung teilnimmt,
wenn er sich der Stimme enthält.
Zustimmung zur erfolgsorientierten Vergütung
Zustimmung zur Erneuerung der Regelung zum Stimmrecht
TOP 7
Beschlussfassung bezüglich der Angaben der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss
Die Offenlegung der Vorstandsvergütung ist international üblich und dient der
Transparenz. Diesem Beschluss sollte somit nicht zugestimmt werden.
TOP 8
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der PlasmaSelect Aktiengesellschaft als Organträgerin und der VitaSelect GmbH als Organgesellschaft
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist wirtschaftlich sinnvoll, daher Zustimmung.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 06. April 2005
Ja, da es sich hier um einen Standardbeschluss handelt.
TOP 10
Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft zu erhöhen (genehmigtes Kapital), entsprechende Satzungsänderung
Der Beschlussfassung zur Grundkapitalerhöhung kann zugestimmt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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