Hauptversammlung der Lanxess AG am 31.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2005 und des Lageberichts für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
2005 brachte zwar ankündigungsgemäß keine schwarzen Zahlen, aber eine verlässliche Erfüllung der Planziele bzgl. des EBITDA, eine geschickte Umstrukturierung der Finanzierung des Unternehmens sowie eine höchst erfreuliche Steigerung des Aktienkurses um 70 %. Daher ist die Entlastung des Vorstands geboten.
TOP 3:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Offensichtlich hat auch der Aufsichtsrat die Tätigkeit des Vorstands sachgerecht begleitet und überwacht, so dass auch hier entlastet werden kann.
TOP 4:
Wahl des Abschlussprüfers
Keine Einwände gegen die Wiederwahl von PwC als Abschlussprüfer.
TOP 5:
Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre auf der Hauptversammlung, entsprechende Änderung von § 16 (Ablauf der Hauptversammlung) der Satzung
Die mögliche Beschränkung des Rede- und Fragerechts auf der Hauptversammlung ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
TOP 6:
Änderung von § 12 (Vergütung des Aufsichtrats) der Satzung
Die vorgeschlagene Neuregelung der AR-Vergütung erscheint angemessen. Sie überzeigt insbesondere im variablen Teil durch ihre Ausrichtung auf den langfristigen Unternehmenserfolg, der sich über eine ganze Aufsichtsratsperiode einstellen muss.
TOP 7:
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Die Ermächtigung zum Aktienrückkauf ist zweifellos nur als theoretische Option zu begreifen, da im Unternehmen selbst genügend Investitionserfordernisse bestehen (derzeitige Inv. Quote liegt unter 4 %!). Daher Enthaltung.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|