Hauptversammlung der Premiere AG am 17. Mai 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2005, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2005, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Das operative Ergebnis war in Ordnung, da die Ziele erreicht wurden. Negativ ist sicherlich das \"zu selbstbewusste\" Auftreten des Vorstandes im Zuge des IPOs, was zu einer überhöhten Bewertung des Unternehmens geführt hat, worauf im Wesentlichen die bis heute aufgelaufenen Kursverluste von über 50% seit der Erstnotiz zurückzuführen sind. Negativ ist ebenfalls das unklare Bild, dass der Vorstand nach Außen hin in Bezug auf die verlorenen Bundesligarechte gibt. Insgesamt sollten solche \"Kleinigkeiten\" in Zukunft unterbleiben. Die Starke Beteiligung des Vorstandes an der AG ist positiv, und lässt darauf schließen, dass der Vorstand sich bemühen wird, langfristig für einen höheren Kurs zu sorgen. Insgesamt erhält der Vorstand die Entlastung, sollte in Zukunft aber genau beobachtet werden. Die SdK stimmt folglich mit Ja.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Lobend muss erwähnt werden, dass der AR nur aus drei Mitgliedern besteht. Da dies anscheinend ein ausreichendes Kontrollgremium darstellt, das seine Pflichten lt. Geschäftsbericht gut erfüllt, ist dies als lobenswert, da kostengünstig für das Unternehmen, herauszustellen. Die SdK stimmt folglich mit Ja.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Keine Einwände gegen diesen renommierten Prüfer(PWC). Es gibt anscheinend keine Interessenskollisionen. Daher stimmt die SdK mit Ja.
TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2006; Satzungsänderung
Auf Grund der momentanen Bewegungen im Markt, ist es sinnvoll, sich die Möglichkeit zu schaffen, Kapital über die Börse zu bekommen bzw. eigene Aktien als Übernahmewährung genehmigen zu lassen. Es gibt auch noch kein genehmigtes Kapital bisher. Spekulationen in Richtung einer Übernahme (EM.TV) gibt es genügend, daher stimmt die SdK mit Ja.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen und die Schaffung eines bedingten Kapitals; Satzungsänderung
Das Aktienrecht sieht in § 186 Abs. 3, Seite 4 des AktG die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses vor, weil der Aktionär sich über Nachkäufe an der Börse gegen eine etwaige Verwässerung schützen kann. Diese Möglichkeit hat er bei Wandelschuldverschreibungen aber gerade nicht, denn er müsste zur Verhinderung der Verwässerung bereits bei Begebung die Aktien nachkaufen, ohne dass er jedoch den Aktienkurs zum Wandlungszeitpunkt kennt. Daher stimmt die SdK mit Nein.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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