Hauptversammlung der MAN AG am 19.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 sowie des für die MAN Aktiengesellschaft und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2005 und des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Verwendung des Bilanzgewinns der MAN Aktiengesellschaft
Die Bardividende wird von 1,05 auf 1,35 € je Aktie erhöht. Sie folgt damit dem Anstieg des Ergebnisses je Aktie. Dem Vorschlag wird zugestimmt.
TOP 3:
Entlastung des Vorstands
Der Vorstand hat eine hervorragende Steigerung von Umsatz und Ergebnis erzielt und die Konzentration der Geschäftstätigkeit vorangetrieben. Die Börse hat dies mit einer annähernden Verdoppelung des Aktienkurses gewürdigt. Der Entlastung wird zugestimmt
TOP 4:
Entlastung des Aufsichtsrats
Soweit aus dem AR-Bericht ersichtlich, hat der AR seine Überwachungsfunktion ordnungsgemäß ausgeübt. Ob er auf die strategische Planung des Unternehmens einen Einfluss ausübt, wird nicht transparent. Der Entlastung wird zugestimmt.
TOP 5:
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Das Unternehmen hat bisher kein Rückkaufsprogramm bekannt gegeben. Auch scheint es mehr im Interesse der Aktionäre, wenn die Liquidität für weiteres profitables Wachstum des Unternehmens eingesetzt würde, statt das eigene Kapital zu reduzieren. Dem Vorschlag wird nicht zugestimmt.
TOP 6:
Satzungsänderung zur Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Obwohl die Abkehr von der Bindung des variablen Teils der AR-Vergütung an die Dividende zu loben ist, ist die weitere Ausgestaltung (variabler Teil doppelt so hoch wie der fixe Anteil, variable Vergütung auch bei Rückgang des Ergebnisses und keine Bindung an die langfristige Unternehmensentwicklung) nicht im Interesse der Aktionäre. Deshalb wird dem Vorschlag nicht zugestimmt.
TOP 7:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Dem Vorschlag zur Wahl von KPMG wird zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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