Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.05.06



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Hauptversammlung der Nürnberger Beteiligungs AG 08.05.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: a) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 b) Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2005

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Erhöhung der Dividende zum Vorjahr um 20 % auf EUR 1,20 je Stückaktie ist zu begrüßen.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Vorstand hat gut gearbeitet und kann daher entlastet werden.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat gute Arbeit geleistet und kann daher entlastet werden.

TOP 5: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Möglichkeiten zum Erwerb von eigenen Aktien kann, bei richtiger Anwendung, im Interesse der Gesellschaft und uns Aktionären sein und wird deshalb befürwortet.

TOP 6: Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)

Die Neuregelung der Einberufungsfrist und der Teilnahmevoraussetzungen für Hauptversammlungen kann zugestimmt werden, da sie für uns Aktionäre akzeptabel ist.

TOP 7: Beschlussfassung über die Änderung des § 7 Absatz 4 Satz 1 der Satzung

Mit dieser Satzungsänderung soll unter anderem das Rede- und Fragerecht der Aktionäre eingeschränkt werden. Die SdK ist grundsätzlich der Meinung, dass eine solche satzungsmäßige Einschränkung der Aktionärsrechte nicht notwendig ist .Daher stimmt sie gegen diesen Vorschlag.

TOP 8: Satzungsneufeststellung

Die Aufnahme von Überschriften zu den einzelnen Paragraphen der Satzung dient der Übersichtlichkeit und ist deshalb zu begrüßen.

TOP 9: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen mit beschränkter Haftung mit Sitz in Nürnberg

Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Nürnberger Beratungs- und Betreuungsgesellschaft ist wirtschaftlich sinnvoll und deshalb zu begrüßen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.