Hauptversammlung der Software AG am 12. Mai 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software AG zum 31. Dezember 2005, des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Obwohl eine Dividende i.H.v. 0,80 € bei einem Gewinn von 2,24 je Aktie unter den angestrebten 40 % Ausschüttung liegt, ist die Höhe wegen des niedrigen free cash flow, aus der die Dividende grundsätzlich zu zahlen ist, gerechtfertigt.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Der Vorstand hat Umsatz und Gewinn steigern können und das Unternehmen auf einen guten Weg gebracht
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Auch dem AR kann Entlastung erteilt werden, da er das Geschäft strategisch beratend und kontrollierend offensichtlich erfolgreich begleitet hat
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Abschlussprüfer ist seit 1997 für das Unternehmen tätig. Eine Auswechslung in den nächsten Jahren sollte angedacht werden. Gut ist der geringe Beratungsumfang neben den Prüfungstätigkeiten. Eine „Gefälligkeitsprüfung“ ist daher nicht zu erwarten.
TOP 6:
Einfügung eines neuen Absatzes 5 in § 5 der Satzung / Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital)
Eine Ermächtigung zur Heraufsetzung des genehmigten Kapitals um 50 % ist abzulehnen. Dies um so mehr, als sie unter (wenn auch nur teilweisem) Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Dem kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines reinen Vorratsbeschlusses zugestimmt werden, der das Unternehmen für mögliche Übernahmen vorbereiten soll.
TOP 7:
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Dem Erwerb eigener Aktien zur Einziehung und Vernichtung wäre zuzustimmen. Die ebenfalls vorgesehenen anderen Verwendungsmöglichkeiten sind jedoch abzulehnen
TOP 8:
Änderung von Paragraph 16 Satz 2 der Satzung und Paragraph 17 der Satzung
Die Einarbeitung der neuen Regeln des UMAG sind sinnvoll, um einen besseren Ablauf der HV zu ermöglichen.
TOP 9:
Ergänzung von Paragraph 18 der Satzung
Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen
Eine Beschränkung des Rede- und Antwortrechtes der Aktionäre ist abzulehnen. Nur hierdurch kann der Aktionär auf die Entscheidungen seiner AG Einfluss nehmen.
TOP 10:
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für Aufsichtsräte
Die neue Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates ist vorbildlich, da diese sowohl den kurzfristigen als auch den langfristigen Unternehmenserfolg berücksichtigt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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