Hauptversammlung der ELMOS AG am 19.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2005, des Lageberichts des Vorstands für die ELMOS Semiconductor AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Obwohl die Streichung der Dividende für die Aktionäre hart ist, ist sie wegen der hohen Investitionen und des daraus resultierenden negativen free-cash-flows geboten.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Der Vorstand hat den Umsatz leicht steigen können und das Unternehmen auf einen guten Weg gebracht.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Auch dem AR kann Entlastung erteilt werden, da er das Geschäft strategisch beratend und kontrollierend offensichtlich erfolgreich begleitet hat. Fragen werfen allerdings Vergütungsregelungen auf, da diese auch von der Dividende abhängen, über die der Aufsichtsrat selbst entscheidet.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Gegen die Wahl von Ernst & Young AG als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. Die pflichtgemäß veröffentlichten Honorare bewegen sich in den üblichen Proportionen. Eine „Gefälligkeitsprüfung“ ist daher nicht zu erwarten.
TOP 6:
Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
b) Mit dem UMAG wurden zudem die Vorschriften über den Ablauf der Hauptversammlung geändert. Nach der neuen Fassung von § 131 Absatz 2 Satz 2 AktG kann der Versammlungsleiter in der Satzung zur zeitlich angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre ermächtigt werden.
Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechtes ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Dem Erwerb eigener Aktien zur Einziehung und Vernichtung wäre zuzustimmen. Die ebenfalls vorgesehenen anderen Verwendungsmöglichkeiten sind jedoch abzulehnen.
TOP 8:
Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I sowie entsprechende Satzungsänderung
Eine Ermächtigung zur Heraufsetzung des genehmigten Kapitals um 50 % ist abzulehnen. Dies um so mehr, als sie unter (wenn auch nur teilweisem) Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Dem kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines reinen Vorratsbeschlusses zugestimmt werden, der das Unternehmen für mögliche Übernahmen vorbereiten soll.
TOP 9:
Änderung der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 27.04.2004 (Bedingtes Kapital III)
Diesem Beschluss sollte zugestimmt werden, da dieser dazu beiträgt, dass die zumeist wirkungslosen und teuren Aktienoptionsprogramme auslaufen.
TOP 10:
Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 und § 314 HGB verlangten individualisierten Angaben zur Vorstandsvergütung
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist international üblich und dient der Transparenz. Diesem Beschluss sollte somit nicht zugestimmt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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