Hauptversammlung der AC Service AG am 18.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des Lageberichts für die AC-Service AG und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung, da der Vorstand gute Arbeit geleistet hat.
TOP 3:
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung, da der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion nachgekommen ist.
TOP 4:
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Konzernabschlussprüfer und die UWP Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, zum Abschlussprüfer der AC-Service AG für das Geschäftsjahr 2006 zu bestellen.
Der Wahl der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft zum Konzernabschlussprüfer wird zugestimmt.
Der Wahl der UWP Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer wird zugestimmt.
TOP 5:
Beschluss über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals durch eine Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung
Der Beschlussfassung kann zugestimmt werden, gerade im Hinblick auf eine Expansionsstrategie ist dieser Beschluss sinnvoll.
TOP 6:
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
c) Änderung von § 14 Abs. 2 der Satzung Da im Gesetz nunmehr vorgesehen ist, dass die Satzung den Leiter der Hauptversammlung ermächtigen kann, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen
Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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