Hauptversammlung der UZIN UTZ AG am 18. Mai 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2005, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2005, der Lageberichte der Uzin Utz AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2005
JA. 90 % des AG – Überschusses werden ausgezahlt, die Aktionäre werden angemessen am Erfolg des Unternehmens beteiligt
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
JA. Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr unter erschwerten Bedingungen dennoch ausgezeichnete Arbeit geleistet
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
JA. Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr gerecht geworden.
TOP 5:
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
NEIN. Der free float liegt derzeit nur bei 16 %, das sind lediglich nur 681.800 Aktien.
Uzin Utz sollte mit freien Geldern tunlichst die Verbindlichkeiten weiter senken, um die Zinsaufwendungen abzubauen
TOP 6:
Wahlen zum Aufsichtsrat
JA. Der Wahl von Herrn Marco Sieber in den Aufsichtsrat wird zugestimmt. Herr Sieber wurde bereits vor der letztjährigen HV per Beschluss in den AR berufen. Die ordentliche Nachwahl erfolgt heuer auf meine Kritik hin vom Vorjahr.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II mit der Möglichkeit der Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Genehmigtes Kapital II) sowie Satzungsänderungen
JA, jedoch nur dann, wenn nicht bereits konkrete Planungen vorliegen – und zugesagt wird, dass behutsam damit umgegangen wird.
TOP 8:
Satzungsänderungen zur Anpassung an geänderte gesetzliche Regelungen in § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 1 und 2 und § 14 der Satzung (Einberufung, Teilnahmerecht und Befugnisse des Versammlungsleiters).
NEIN. Die Einschränkung des Rede- und Fragerechts kann nicht hingenommen werden
TOP 9:
Beschlussfassung bzgl. der Einzelangaben der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss.
NEIN. Die individualisierte Offenlegung der Vorstands-vergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmens-führung und offener Kapitalmarktkommunikation
TOP 10:
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung, sofern die Unabhängigkeitserklärung der WP dem Aufsichtsrat vorliegt
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|