Hauptversammlung der adidas-Salomon AG am 11.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas-Salomon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005
Vorlage des Lageberichts für die adidas-Salomon AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung. Im Hinblick auf die Übernahme von Reebok macht es in diesen Jahr Sinn, nur einen geringen Betrag des Jahresüberschusses auszuschütten.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung. Der Vorstand hat unbestritten gute Arbeit geleistet, daher ist ihm die Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung. Der Aufsichtsrat hat unbestritten gute Arbeit geleistet, daher ist ihm die Entlastung zu erteilen.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung
Zustimmung. Die Änderung der Firma ist eine notwendige Folge des Verkaufs von Salomon.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Änderung von § 19 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und § 20 (Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung
Zustimmung. Es handelt sich hier um einen normalen UMAG-Beschluss hinsichtlich der Ladung.
TOP 7:
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit); Anpassung der Satzung, bestehender bedingter Kapitalia und der Ermächtigungsbeschlüsse
Zustimmung. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln macht Sinn. Hierdurch wird die Aktie optisch billiger.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Anpassung von § 4 Abs. 2 und 3 (Grundkapital) der Satzung
Zustimmung. Hierbei handelt es sich um einen Folgebeschluss von TOP 7.
TOP 9:
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2006 sowie die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung. Hierbei handelt es sich um einen Standardbeschluss (Genehmigtes Kapital mit vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss), gegen den grundsätzlich nichts einzuwenden ist.
TOP 10:
Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen vom 13. Mai 2004 sowie des bedingten Kapitals in Höhe von EUR 9.100.000 (Aufhebung von § 4 Abs. 6 der Satzung)
NEIN. Bei diesem TOP geht es um die Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen mit der Möglichkeit zum vereinfachten Bezugsrechtsausschluss. Die Sdk hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und hat deshalb gegen die EM.TV eine Klage eingereicht, mit der die Rechtswidrigkeit dieses Bezugsrechtsausschlusses geklärt werden soll.
TOP 11:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Zustimmung, es handelt sich um einen Standardbeschluss.
TOP 12:
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 8 (Grundkapital; Fassungsänderung) und § 10 (Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats) der Satzung
Zustimmung. Dieser Beschluss ist mittlerweile auch üblich und tangiert die Aktionäre kaum.
TOP 13:
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|