Hauptversammlung der Dyckerhoff AG am 10.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Dyckerhoff AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2005
Die Nettoverschuldung wurde zurückgeführt. Das Auslandsgeschäft nahm eine positive Entwicklung. Die inländische Umsatz- und Ertragslage ist unbefriedigend. Dem Vorstand wird für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Dem Aufsichtsrat ist für eine erfolgreiche Arbeit Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der Wahl des Abschlussprüfers wird zugestimmt.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird zugestimmt, da diese im vergangenen Jahr nicht ausgenutzt wurde und nunmehr neu erteilt wird.
TOP 6:
Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, Beschlussfassung über neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Die Gesellschaft fällt nicht mehr unter das Mitbestimmungsgesetz. Die Satzung wird deshalb an das geltende „Drittelbeteiligungsgesetz“ angepasst.
TOP 7:
Beschlussfassung über Satzungsänderungen a) Aufgrund der nachhaltig unter 2000 liegenden Zahl von Mitarbeitern des Konzerns in Deutschland unterfällt die Gesellschaft nicht mehr dem Mitbestimmungsgesetz, sondern dem Drittelbeteiligungsgesetz.
Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht.
TOP 8:
Wahl des Aufsichtsrats
Der Neuwahl der vorgestellten Aufsichtsräte wird zugestimmt, da diese fachliche Kompetenz
aufweisen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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