Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.06



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Hauptversammlung der T-Online AG am 04. Mai 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des Lageberichts für die T-Online International AG und des Konzernlageberichts 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2005

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

NEIN. Eine Vollausschüttung des Bilanzgewinns wäre anlässlich des im Raume stehenden Abschiedes den Minderheitsaktionären gegenüber fair gewesen.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Zustimmung. Der Vorstand hat angesichts des Wettbewerbsdruckes ordentliche Arbeit geleistet. Gute einzelne Initiativen, z.B. musicload.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr voll gerecht geworden.

TOP 5: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Der Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers wird zugestimmt.

TOP 6: Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals (§ 4 Abs. 4 der Satzung, Bedingtes Kapital I) und die entsprechende Änderung der Satzung

JA. Die Aufhebung ist unproblematisch.

TOP 7: Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

NEIN. Die Deutsche Telekom soll ihren Anteil nicht auf diese Weise zum Teil mit dem Geld der Minderheitsaktionäre noch ausweiten dürfen.

TOP 8 und 9:: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Scout24 Service GmbH Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der T-Online Service GmbH

Zustimmung zu den Unternehmensverträge, die schon aus Gründen der Steueroptimierung - soweit ersichtlich - sinnvoll sind.

TOP 10: Änderungen der Satzung a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Änderung der Satzung wie folgt zu beschließen: § 16 Abs. 2 der Satzung lautet bislang: „ Der Vorsitzende leitet die Versammlung. Er bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmungen.“ In § 16 Abs. 2 der Satzung wird folgender Satz 3 angefügt: „Er kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- oder Fragebeitrags angemessen festsetzen.“

NEIN. Die Beschränkung des Fragerechts greift in den Kernbereich der Aktionärsrechte ein. Hauptversammlungen können auch in Ausnahmesituationen bereits auf bisheriger rechtlicher Grundlage sachgerecht abgewickelt werden - wie allerdings grenzwertig – gerade auch die letzte Hauptversammlung von T-Online gezeigt hat.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.