Hauptversammlung der Basler AG am 08.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des gemeinsamen Lageberichts für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich!
TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Nein. Der Vorstand ist für die größtenteils unbefriedigende operative Entwicklung 2005 mit einem deutlichen Umsatzverlust, einer signifikanten Abschwächung des Ergebnisses vor und nach Steuern sowie des weiteren Verfalls der Bruttomarge verantwortlich. Darüber hinaus verstößt der Vorstand mit seiner fortgesetzten Weigerung die Vorstandsvergütungen individualisiert offen zu legen (siehe auch TOP 7) gegen den „Geist“ des Deutschen Corporate Governance Kodex.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Nein. Analog zum Vorstand und auch über die Beschlussvorlage zu TOP 7 trägt der Aufsichtsrat mit seiner stetigen Weigerung Vorstandsvergütungen individualisiert offen zu legen zur Verfestigung von Intransparenz bei der Basler AG bei und wendet sich damit gegen ein zentrales Anliegen guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Ja. Gegen eine erneute Bestellung der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg ist nichts einzuwenden. Allerdings sollte die Verwaltung schon heute im Interesse einer auch mittelfristigen Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung über einen Wechsel des Wirtschaftsprüfers in 2007 nachdenken, da die BDO die Basler AG seit 2002 durchgängig prüft.
TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Basler AG
Ja. Gegen eine Wahl von Herrn Prof. Dr. Kottkamp bestehen keine Einwände.
TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Ja. Die SdK stimmt diesem Standard-Vorratsbeschluss zu, wird die verantwortungsvolle Ausnutzung der Ermächtigung im Interesse der Unternehmenseigentümer aber in jedem Fall ex post überprüfen.
TOP 7: Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 sowie § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben.
Nein. Die SdK befürwortet die mit diesem Punkt angesprochene individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütungen zur Herstellung von mehr Transparenz im Sinne der Grundsätze guter Unternehmensführung. Die Offenlegung dient dem Aktionär u.a. zur Beurteilung der Angemessenheit von Leistung und Vergütung eines jeden Vorstandsmitglieds.
Die SdK hat daher einen Gegenantrag zu TOP 7 gestellt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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