Hauptversammlung der Continental AG am 05.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 mit dem Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung. Die Dividende ist auf € 1,00 (Vorjahr: 0,80 €) angehoben worden.
TOP 3:
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Dank des guten Ergebnisses wird dem Vorstand Entlastung erteilt.
TOP 4:
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat ist seiner Überwachungsfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr gerecht geworden und kann daher entlastet werden.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Gegen die Wahl von KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, bestehen keine Bedenken.
TOP 6:
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu ihrer Verwendung
Zustimmung. Entspricht dem Gesetz und dem heutigen Standard.
TOP 7:
Nachwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
a) Herrn Christian Streiff, Neuilly-sur-Seine, Frankreich
für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrats, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 der Gesellschaft beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Zustimmung, Herr Christian Streiff ist ein erfahrenes Aufsichtsratsmitglied.
TOP 8:
Aufhebung genehmigter Kapitalia und Schaffung neuen genehmigten Kapitals
Zustimmung, entspricht dem heutigen Standard und dient der weiteren Expansion.
TOP 9:
Teilaufhebung und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Streichung und Aufhebung bestehenden bedingten Kapitals sowie Schaffung neuen bedingten Kapitals
Zustimmung, entspricht dem heutigen Standard und dient der weiteren Expansion.
TOP 10:
Satzungsänderung
a) § 17 Absatz 1 der Satzung wird geändert und erhält folgende Fassung:
\"(1) Die Hauptversammlung wird durch den Aufsichtsrat oder den Vorstand einberufen. Die Bekanntmachung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung anzumelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen haben, im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.“
Zustimmung. Fristen und Teilnahmevoraussetzungen entsprechen dem Gesetz.
TOP 11:
11. Satzungsänderung
(3) Der Versammlungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Art, Form und Reihenfolge der Abstimmung. Er kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.“
NEIN.Wir wenden uns grundsätzlich gegen die im UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) vorgesehene Möglichkeit, Rede- und Fragezeitbegrenzungen gegen die Aktionäre auf der Hauptversammlung einzuführen. Während institutionellen Aktionären de facto weitgehende Möglichkeiten zur direkten Erörterung von Fragen mit der Unternehmensführung zur Verfügung stehen, bietet den privaten Aktionären lediglich die jährliche Hauptversammlung diese Gelegenheit. Eine potenzielle Beschneidung dieses elementaren Aktionärsrechtes müssen wir daher ablehnen
TOP 12:
Satzungsänderung
Zur effizienteren und kostengünstigeren Abwicklung des Effektenverkehrs soll die Verbriefung von Anteilen entfallen und die Satzung entsprechend geändert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
§ 5 Absatz 2 bis Absatz 4 der Satzung werden aufgehoben. Es wird folgender neuer Absatz 2 in § 5 eingefügt:
\"(2) Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktie zugelassen ist. Es können Sammelurkunden ausgegeben
werden. “
Zustimmung, entspricht dem heutigen Standard.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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