Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG am 08. Mai 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hypo Real Estate Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, der Lageberichte für die Hypo Real Estate Holding AG und den Konzern sowie der Berichte des Aufsichtsrats und des Vorstands über das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
JA. Ergebnisentwicklung positiv. Die Bilanzgewinnverwendung ist angemessen, ebenso der Dividendenvorschlag (Erhöhung gegenüber dem Vorjahr).
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
JA. Der Aufsichtsrat hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich gearbeitet. Dieses wird auch durch die rasante Kurssteigerung und die Aufnahme der Gesellschaft in den DAX 30 bestätigt.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
JA. Der Aufsichtsrat hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich gearbeitet.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie Satzungsänderung
JA. Die vorgesehenen Maßnahmen sind im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
JA. Die vorgesehene Vorgehensweise ist vertretbar.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
JA. Die vorgesehenen Vergütungserhöhungen liegen an der oberen Grenze.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an § 134 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Satz 2 AktG
JA. Eine zukünftige Ermöglichung einer elektronischen Vollmachtserteilung liegt im Kommunikationstrend moderner Informationstechnologie.
TOP 9:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
JA. Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen keine Einwendungen.
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