Hauptversammlung der Fluxx AG am 17.05.2006 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Bei um 24 % erhöhten Erlösen ist es gelungen, einen Jahresüberschuss zu erzielen, der fast doppelt so hoch wie das Vorjahresergebnis ist. Konsequentes Kostenmanagement und erfolgreiche Vertriebsstrategien haben diesen Erfolg ermöglicht. Dem Vorstand ist also Entlastung zu erteilen.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Der AR ist seinen Verpflichtungen sorgfältig nachgekommen. Er hat die Entscheidungen des Vorstandes geprüft und auch von sich aus Entwicklungen
angeregt. Seiner Entlastung ist zuzustimmen.
TOP 4:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Die Susat & Partner oHG soll als WP wieder gewählt werden. Die Prüfer haben gut und sorgfältig gearbeitet; ihrer Wiederwahl ist zuzustimmen
TOP 5:
Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien; Satzungsänderung
Der vorgesehenen Umstellung der Inhaber- auf Namensaktien ist zuzustimmen. Die von der Verwaltung dazu gegebene Begründung ist plausibel.
TOP 6:
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktienoptionen und Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals; Satzungsänderung
Der beantragten Satzungsänderung und der Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Aktienoptionen und Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals
ist zuzustimmen. Es liegt im Interesse des Unternehmens u. U. durch Ausgabe von Aktienoptionen hochqualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Die Ausübungshürde ist ausreichend hoch gewählt (115 % des Kurses bei Begebung).
TOP 7:
Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und des dafür geschaffenen bedingten Kapitals 2005/I; Satzungsänderung
Dem Antrag auf Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und des dafür geschaffenen bedingten Kapitals ist zu billigen. Da von der Möglichkeit zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen kein Gebrauch gemacht wurde, besteht für dieses Instrument offensichtlich kein Bedarf.
TOP 8:
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals; Satzungsänderung
Die erneute Beantragung zur Ausgabe von Wandel-Schuldverschreibungen ist nicht nachvollziehbar: Einmal wurde zu TOP 7 erklärt, dass von der früher erteilten Ermächtigung kein Gebrauch gemacht wurde. Zum anderen wurde anlässlich der letzten HV erklärt, weitere Begebungen nicht geplant sind. Für dieses Instrument besteht offensichtlich kein richtiger Bedarf; der Antrag ist also abzulehnen
TOP 9:
Beschlussfassung über die Anpassung des bedingten Kapitals 2004/I ; Satzungsänderung
Der beantragten Anpassung des bedingten Kapitals 2004/I kann zugestimmt werden. Es handelt sich um eine übliche und in den Ausgabebedingungen bereits vorgesehene Maßnahme.
TOP 10:
Beschlussfassung über die Änderung des genehmigten Kapitals; Satzungsänderung
Die Satzungsänderung wegen des genehmigten Kapitals kann nicht genehmigt werden. Durch den im § 4, Absatz 5, Satz 6 und 7 vorgesehenen Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre werden wesentliche Rechte der Kapitaleigner beeinträchtigt. Der Antrag ist also abzulehnen.
TOP 11:
Beschlussfassung über Satzungsanpassungen wegen Gesetzesänderungen
Die geplanten Satzungsänderungen wegen einer Gesetzesänderung (UMAG) können nicht hingenommen werden. Der neu gefasste § 12 soll dem Versammlungsleiter die Möglichkeit geben das Rede- und vor allem das Fragerecht einzuschränken. Das bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in elementare Aktionärsrechte. Der Antrag ist also abzulehnen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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