Hauptversammlung der Lechwerke AG am 09.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Lechwerke AG und den Konzern, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Verwendung des Bilanzgewinns
Die gestiegenen Dividende entspricht dem positiven operativen Geschäftsverlauf.
TOP 3:
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich gearbeitet.
TOP 4:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenfalls erfolgreich gearbeitet.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung
Die Erweiterung ist betriebswirtschaftlich zu begrüßen.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 und § 15 der Satzung
Es geht insbesondere um die Anpassung der Satzung an die gesetzliche Regelung bezüglich des Nachweises des Anteilbesitzes eines Aktionärs und die damit verbundene Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts auf Hauptversammlungen.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung
Die Einschränkung widerspricht dem Prinzip der Aktionärsdemokratie, liegt jedoch bedauerlicherweise im Meinungstrend fast aller deutscher Aktiengesellschaften.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der Satzung
Die vorgesehene Billigung des Konzernabschlusses (nicht Feststellung) durch den AR geht über die frühere (untergeordnete) Kenntnisnahme im Interesse der Aktionäre hinaus und ist daher zu befürworten. Es kommt hinzu, dass in letzter Zeit der Konzernabschluss erheblich an Bedeutung gewonnen hat.
TOP 9:
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Nachträgen zu Unternehmensverträgen a. Erster Nachtrag vom 16. Dezember 2005 zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Lechwerke AG und der LEW Verteilnetz GmbH vom 20. Januar 2005
Die in diesem Zusammenhang notwendigen Nachträge zu Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen innerhalb des Konzerns resultieren aus handels- und steuerrechtlichen Erfordernissen.
TOP 10:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|