Hauptversammlung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG am 04. Mai 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 mit den Lageberichten des Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern für das Geschäftsjahr 2005 und des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
JA.
Es wird eine unveränderte Dividende bei gutem Ergebnis vorgeschlagen, der Beschlussfassung wird zugestimmt.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
JA.
Trotz des Umsatz- und Ertragsrückgangs wird erneut ein gutes Ergebnis vorgelegt. Der Vorstand ist zu entlasten.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
JA.
Der Aufsichtsrat ist zu entlasten.
TOP 5:
Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
JA.
Mit Herrn Ulrich Ellerbeck wird ein erfahrener Aufsichtsrat vorgeschlagen.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats sowie die entsprechende Satzungsänderung
JA.
Auch wenn die Höhe der Vergütung mit einheitlich € 30.000,00 der Verantwortung entsprechend angemessen erscheint, ist es unüblich aber für die Aktionäre akzeptabel, dass der Aufsichtsratsvorsitzende den gleichen Betrag erhält.
TOP 7:
Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches (HGB) verlangten Angaben
NEIN.
Eine gute Unternehmensführung sieht auch eine Offenlegung von Gehältern vor, wie sie im Corporate Governance Kodex vorgesehen sind.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
JA.
Hansetreuhand –eine mittelständige Wertpapiergesellschaft- wird erneut vorgeschlagen, der Beschlussfassung wird zugestimmt.
TOP 9:
Beschlussfassung über die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2006 sowie die entsprechenden Satzungsänderungen
NEIN.
Bisher haben der Vorstand und der Aufsichtsrat wiederholt erläutert, dass kein zusätzliches Kapital notwendig ist und somit über 90 % des Jahresüberschusses ausgeschüttet werden kann. Warum nunmehr Genehmigtes Kapital geschaffen werden soll, ist nicht erkennbar.
TOP 10:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
JA.
Dies entspricht dem allgemeinen Standard.
TOP 11:
Beschlussfassung über die Zustimmung der Hauptversammlung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen MPC Münchmeyer Petersen Capital AG und MPC Münchmeyer Petersen Financial Services AG
JA.
Dies ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.
TOP 12:
Beschlussfassung über die Zustimmung der Hauptversammlung zur Abänderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen MPC Münchmeyer Petersen Capital AG und MPC Münchmeyer Petersen Life Plus Consulting GmbH
JA.
Anpassung an BFH-Rechtssprechung.
TOP 13:
Beschlussfassung über Änderungen in den §§ 12, 13 und 14 der Satzung im Hinblick auf Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
13.2 Beschränkung des Rede- und Fragerechts
NEIN.
Die vorgesehene Ermächtigung des Hauptversammlungsleiters, das Rede– und Fragerecht der Aktionäre einzuschränken, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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