Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.04.06



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Hauptversammlung der Maxdata AG am 26.04.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAXDATA AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 sowie des Lageberichts der MAXDATA AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2005

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Wegen des erneuten deutlichen Einbruchs beim Ergebnis kann der Vorstand nicht entlastet werden. Es ist zwar nicht zu übersehen, dass die Computer-Branche schon seit einiger Zeit mit einem rasanten Preisverfall zu kämpfen hat, die Gegenmaßnahmen des Unternehmens aber nicht rigoros und effizient genug waren. Bei leicht gesunkenem Umsatz konnten keine höheren Erträge erwirtschaftet werden.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Der unter TOP 2 angeführten negativen Finanzsituation hat der AR nichts Wirkungsvolles entgegengesetzt. Er hat es versäumt, mit Nachdruck ein langfristig Erfolg versprechendes Konzept zur Ertragsverbesserung des Unternehmens einzufordern und mitzuentwickeln. Da die Lage schon längere Zeit besteht, muss entweder an der Wahrnehmungsfähigkeit der Verantwortlichen bzw. an deren Ernsthaftigkeit zur Behebung der Situation gezweifelt werden. Eine Entlastung der Mitglieder des AR kann nicht erfolgen!

TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Den Vorschlägen zur Wahl des Abschlussprüfers kann zugestimmt werden.

TOP 5: Wahl zum Aufsichtsrat

Da Wahl von Herrn Dr. Händle, Osnabrück, steht nichts entgegen. Er hat keine weiteren Verpflichtungen in anderen Aufsichtsräten und kann sich daher seinem Auftrag im Unternehmen voll zuwenden.

TOP 6: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 11, 12 und 13

Satzungsänderung: § 12,1: Zustimmung, da nicht zum Nachteil für die Aktionäre § 12,2: Zustimmung, da nicht zum Nachteil für die Aktionäre § 13,2: Ablehnung: Die Einschränkung der Rede- und Fragemöglichkeiten kann nicht hingenommen werden, da durch Anwendung der Maßnahme eventuell dem Aktionär wichtige Informationen vorenthalten werden könnte. In kritischen Situationen kann schon heute der Leiter der Hauptversammlung einschreiten, um einen geordneten Fortgang der Versammlung sicherzustellen.

TOP 7: Beschlussfassung über sonstige Änderungen der Satzung

Zustimmung, da nicht zum Nachteil der Aktionäre.

TOP 8: Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag zwischen der MAXDATA Verwaltungs-GmbH und der MAXDATA AG

Dem Verschmelzungsvertrag der zwei Maxdata-Gesellschaften kann zugestimmt werden, da er allein aus steuerlichen Gründen erfolgt und die Aktionäre davon nicht negativ betroffen werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.