Hauptversammlung der E.ON AG am 04. Mai 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON AG und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2005
Zustimmung, da Aktionäre in angemessener Weise am Unternehmenserfolg partizipieren.
TOP 3:
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung. Vorstand hat Unternehmen erfolgreich geführt.
TOP 4:
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung. Aufsichtsrat hat Unternehmen erfolgreich geführt.
TOP 5:
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Entspricht dem Standard hinsichtlich des Erwerbs eigener Aktien und im übrigen auch der bisherigen Ermächtigung.
TOP 6:
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der E.ON Zwölfte Verwaltungs GmbH
Grundsätzlich Zustimmung; allerdings ist auf der HV zu hinterfragen, welche Aktivitäten sich hinter diesen Gesellschaften verbergen.
TOP 7:
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der E.ON Dreizehnte Verwaltungs GmbH
Grundsätzlich Zustimmung; allerdings ist auf der HV zu hinterfragen, welche Aktivitäten sich hinter diesen Gesellschaften verbergen.
TOP 8:
Änderung der Satzung im Hinblick auf das Rede- und Fragerecht des Aktionärs aufgrund der Einfügung von § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
§ 19 der Satzung wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: \"(3) Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken
Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
TOP 9:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 bestehen keine Bedenken.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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