Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.06



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der E.ON AG am 04. Mai 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON AG und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2005

Zustimmung, da Aktionäre in angemessener Weise am Unternehmenserfolg partizipieren.

TOP 3: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Zustimmung. Vorstand hat Unternehmen erfolgreich geführt.

TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Zustimmung. Aufsichtsrat hat Unternehmen erfolgreich geführt.

TOP 5: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Entspricht dem Standard hinsichtlich des Erwerbs eigener Aktien und im übrigen auch der bisherigen Ermächtigung.

TOP 6: Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der E.ON Zwölfte Verwaltungs GmbH

Grundsätzlich Zustimmung; allerdings ist auf der HV zu hinterfragen, welche Aktivitäten sich hinter diesen Gesellschaften verbergen.

TOP 7: Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der E.ON Dreizehnte Verwaltungs GmbH

Grundsätzlich Zustimmung; allerdings ist auf der HV zu hinterfragen, welche Aktivitäten sich hinter diesen Gesellschaften verbergen.

TOP 8: Änderung der Satzung im Hinblick auf das Rede- und Fragerecht des Aktionärs aufgrund der Einfügung von § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) § 19 der Satzung wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: \"(3) Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken

Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.

TOP 9: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 bestehen keine Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.