Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.06



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der comdirect Bank am 04. Mai 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2005

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung. Der Bilanzgewinn von € 33.782.661,12 (VJ 33.721.860,00) soll vollständig ausgeschüttet und eine unveränderte Dividende von 0,24 € gezahlt werden. Die SdK stimmt der Beschlussfassung zu.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Zustimmung, da die Bank in der Umsetzung des zukunftsgerichteten Wachstumsprogramms „comvalue“ deutliche Fortschritte erzielt hat.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand regelmäßig beraten und überwacht.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung. Der Wahl von PricewaterhouseCoopers wird zugestimmt.

TOP 6: Beschlussfassung Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Enthaltung. Vorschlag bedeutet, dass AR Anteilseignerseite (4) vollständig mit Kandidaten der Commerzbank AG besetzt wird. Bei fast 80 % Kapitalmehrheit verständlich, aber nicht ausgewogen.

TOP 7: Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung sowie eine Herabsetzung des Bedingten Kapitals und Satzungsanpassung

Zustimmung. Der Aktion Umbuchung von etwa E 400 Mio. aus den gebundenen in die freien Rücklagen wird zugestimmt. Die Bank will ihr überdimensioniertes Eigenkapital besser nutzbar machen.

TOP 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 7 Aktiengesetz

Diesem Standard-Vorratsbeschluss wird ohne Enthusiasmus zugestimmt.

TOP 9: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz mit Ausschluss des Bezugsrechts

Erworbene Aktien sollen als Akquisitionswährung in Verbindung mit ausgegebenen Wandlungs- oder Optionsrechten sowie Belegschaftsaktien und zur Bedienung von Bezugsrechten aus dem Aktienoptionsprogramm verwandt werden. Dem Vorschlag wird nach sorgfältiger Prüfung der Vorlage zugestimmt.

TOP 10 - 12: Beschlussfassung über eine Änderung von § 15 der Satzung Beschlussfassung über eine Änderung von § 17 Abs.1 der Satzung Beschlussfassung über eine Änderung von § 17 Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung

Zustimmung. Den Änderungen der Satzung § 15, § 17 Abs. 1 und § 17 Abs. 4 und Abs. 5 wird zugestimmt.

TOP 13: Beschlussfassung über eine Änderung von § 19 Abs. 2 der Satzung

Nein. Der Beschlussfassung zur Satzungsänderung von § 19 Abs. 2 wird nicht zugestimmt. Nach UMAG soll der Vorsitzende ermächtigt werden, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu begrenzen. Hiermit wird eines der Grundrechte des Aktionärs angetastet.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.