Hauptversammlung der Grenkeleasing AG am 09.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKELEASING AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, der Lageberichte für die GRENKELEASING AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKELEASING AG
Das hohe Wachstum erfordert, dass der Bilanzgewinn nur zu einem relativ geringen Anteil zur Ausschüttung kommt; der Beschlussfassung ist zuzustimmen.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005
Die Arbeit des Vorstands ist nicht zu beanstanden; der Entlastung des Vorstands wird daher zugestimmt.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der Entlastung des Aufsichtsrats wird zugestimmt.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers wird zugestimmt.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Der Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird zugestimmt.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Aktualisierung des Unternehmensgegenstandes
Es bestehen keine Bedenken gegen eine Änderung der Satzung zur Aktualisierung des Unternehmensgegenstandes.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals III und die entsprechende Satzungsänderung
Wir sehen darin eine der Möglichkeiten, um Kapital zur Weiterentwicklung des operativen Geschäfts zu beschaffen und stimmen der Beschlussfassung zu.
TOP 9:
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Begebung von Genussrechten unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses kann die SdK diesem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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