Hauptversammlung der Leoni AG am 03.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, der Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die Erhöhung der Dividende zum Vorjahr um 37 % von 0,42 € je Stückaktie auf € 0,57 ist zu begrüßen.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Vorstand hat erfolgreich gearbeitet; der Entlastung des Vorstands kann zugestimmt werden.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat ordentlich gearbeitet; der Entlastung des Aufsichtsrat kann zugestimmt werden.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl des bisherigen Abschlussprüfers sprechen.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Die begrenzte Möglichkeit zum Erwerb von eigenen Aktien kann, bei richtiger Anwendung, im Interesse der Gesellschaft und uns Aktionären sein und wird deshalb befürwortet.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die Änderung der Satzung
Die Schaffung eines genehmigten Kapitals ist sinnvoll unter der Voraussetzung, dass das Bezugsrecht der Aktionäre nur im begründeten Ausnahmefall ausgeschlossen wird.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie die Änderung der Satzung
Der Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen wird befürwortet. Allerdings ist die Ausschlussmöglichkeit des Bezugsrechts für Aktionäre grundsätzlich abzulehnen, wenn nicht für uns Aktionäre hierfür plausible Gründe aufgezeigt werden. Die SdK wird den Vorstand hierzu in der HV befragen. Im Falle einer nicht ausreichenden Antwort und Begründung behält sich die SdK noch vor, die Zustimmung zu TOP 8 verweigern.
TOP 9:
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung insbesondere zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
Wir wenden uns grundsätzlich gegen die im UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) vorgesehene Möglichkeit, Rede- und Fragezeitbegrenzungen gegen die Aktionäre auf der Hauptversammlung einzuführen. Während institutionellen Aktionären de facto weitgehende Möglichkeiten zur direkten Erörterung von Fragen mit der Unternehmensführung zur Verfügung stehen, bietet den privaten Aktionären lediglich die jährliche Hauptversammlung diese Gelegenheit. Eine potenzielle Beschneidung dieses elementaren Aktionärsrechtes müssen wir daher ablehnen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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