Hauptversammlung der Bayer AG am 28. April 2006 in Köln-Deutz
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005; Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Die von 0,55 auf 0,95 Euro erhöhte Dividende entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 43%, ist angemessen und daher zu befürworten.
TOP 2:
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung zur Entlastung des Vorstands: Das um 50% verbesserte operative Ergebnis beweist, dass der Vorstand seine Ertragsziele erreicht und übertroffen hat und dass sich der Konzern in der neuen Aufstellung der früheren Ertragstärke nähert.
TOP 3:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Auch dem AR kann Entlastung erteilt werden, da er das Geschäft strategisch beratend und kontrollierend offensichtlich erfolgreich begleitet hat. Fragen werfen allerdings Vergütungsregelungen auf, die den Vorständen als Absicherungsklausel beim Ausscheiden oder auch beim „Change of Control“ zugesagt worden sind.
TOP 4:
Aufhebung der bestehenden Genehmigten Kapitalia, Schaffung von neuen Genehmigten Kapitalia mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung von § 4 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung (Grundkapital)
Der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von ca. 25% des bestehenden Grundkapitals – auch mit teilweisem Bezugsrechtsausschluss – kann zugestimmt werden. Die Vorschläge entsprechen dem geltenden Recht und sind auch vor der geplanten Übernahme von Schering zu sehen.
TOP 5:
Änderung von § 16 der Satzung (Ablauf der Hauptversammlung)
Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechtes ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
TOP 6:
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
Der Beschluss zum Rückkauf eigener Aktien entspricht der üblichen Handhabung und ist zu befürworten.
TOP 7:
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Bayfin GmbH
Wir stimmen dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Bayfin GmbH, einer Finanzierungsgesellschaft des Konzerns, aus steuerlichen Erwägungen zu.
TOP 8:
Wahl des Abschlussprüfers
Gegen die Wahl von PwC als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. Die pflichtgemäß veröffentlichten Honorare bewegen sich in den üblichen Proportionen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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