Hauptversammlung der RWE AG am 13. April 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Verwendung des Bilanzgewinns
Der Verwendung des Bilanzgewinns kann zugestimmt werden. Die Ausschüttung beträgt 50 % des Gewinns, die Dividende ist um 20 % auf 1,75 Euro gestiegen.
TOP 3:
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Der Entlastung des Vorstands kann zugestimmt werden. Der Vorstand hat gut gearbeitet; alle Kennzahlen sind verbessert. Das operative Ergebnis Ist um 8 % gestiegen; ROCE 14 %.
TOP 4:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der Entlastung des Aufsichtsrats kann zugestimmt werden. Die neue Strategie des Vorstands, die Fokussierung auf nur noch 2 Geschäftsfelder, wird unterstützt und hat den Kurs der Aktie beflügelt.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Wahl des Abschlussprüfers kann zugestimmt werden.
TOP 6:
Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
Enthaltung.
5 Mitglieder aus dem Kreis der Kommunen, bei einem Stimmanteil von unter 30 %, sind zuviel. Bei 9 Aufsichtsräten, die wiedergewählt werden sollen, werden die weiteren Mandate im Geschäftsbericht aufgeführt, jedoch nicht im Fall des neuen Mitglieds Dr. Ekkehard Schulz.
TOP 7:
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Dem Erwerb kann zugestimmt werden, da diese nur zum Einzug oder zur Einführung an ausländischen Börsen oder beim Erwerb von Unternehmen verwendet werden sollen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|