Hauptversammlung der analytik jena am 28. März 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Analytik Jena AG sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das am 30. September 2005 beendete Geschäftsjahr 2004/2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005
NEIN. Die Zahlen für das vergangene Jahr sind schlecht. Der Vorstand hat es nicht geschafft, das Unternehmen ausreichend voranzutreiben und zu entwickeln. Zudem gab es erhebliche Probleme mit zwei Tochtergesellschaften, auf die zwar mittlerweile reagiert wurde, die aber im Vorfeld hätten vermieden werden müssen. Letztlich schaffte es der Aktienkurs im Geschäftsjahr 2004/2005 nicht mit der allgemeinen Entwicklung an den Börsen Schritt zu halten.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005
NEIN. Der Bericht des Aufsichtsrats informiert nicht ausreichend über die Tätigkeiten des Aufsichtsrats. Er lässt Angaben zu Umfang und Art der Prüfung der Unternehmensleitung vermissen.
TOP 4:
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006
JA. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG als Wirtschaftsprüfer sprechen.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
JA. Im vorliegenden Fall kann davon ausgegangen werden, dass die zurückgekauften Aktien wieder sinnvoll für die Expansion des Unternehmens eingesetzt werden.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 16 (Teilnahmerecht) sowie § 20 (Vorsitz in der Hauptversammlung) der Satzung
JA. Die Satzung wird lediglich einige neue gesetzliche Gegebenheiten angepasst.
TOP 7:
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die SdK beantragt Einzelabstimmung für die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Alexander von Witzleben, Prof. Dr. Manfred Grün:
JA. Trotz des mangelhaften Berichts an die Aktionäre erscheinen beide Kandidaten als geeignet, den Vorstand angemessen zu kontrollieren.
Dr. Nikolaus Reinhuber:
NEIN. Bereits der Geschäftsbericht 2002/2003 entsprach nicht den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, da die von der Gesellschaft abgegebene Erklärung gem. § 161 AktG fehlerhaft war. Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2004/2005 entspricht nicht den Anforderungen der neuesten Rechtsprechung. Beide Makel hätte Herr Dr. Reinhuber als Partner einer renommierten Rechtsanwaltssozietät bei entsprechender Sorgfalt erkennen müssen. Einer Wiederwahl wird deshalb nicht zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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