Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.03.06



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Hauptversammlung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft am 27.03.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.09.2005 und des gebilligten Konzernabschlusses der Dr. Hönle Aktiengesellschaft zum 30.09.2005, des Lageberichts für die Dr. Hönle Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/ 2005

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2004/2005

Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005

Der Entlastung der Mitglieder des Vorstands wird zugestimmt.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005

Der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird zugestimmt.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006

Der Wahl des Abschlussprüfers wird zugestimmt.

TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft

Dem Tagesordnungspunkt wird zugestimmt.

TOP 7: Beschlussfassung über Satzungsänderung 20 Abs. 2 der Satzung (Vorsitz und Leitung der Hauptversammlung, Teilnahme von Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Bild- und Tonübertragung) wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Der Versammlungsleiter kann das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den gesamten Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.“

Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.