Hauptversammlung der Dinkelacker AG am 03.04.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2005 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005
Der Entlastung der Mitglieder des Vorstands wird zugestimmt.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005
Der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird zugestimmt.
TOP 5:
Wahl zum Aufsichtsrat
Dem Tagesordnungspunkt wird zugestimmt.
TOP 6:
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
c) § 16 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
\"(3) Der Vorsitzende leitet die Hauptversammlung, bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Reihenfolge und die Art der Abstimmungen. Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und insbesondere den zeitlichen Rahmen der Versammlung, der Aussprache zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen.\"
Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1. Nr. 8 AktG
Dem Tagesordnungspunkt wird zugestimmt.
TOP 8:
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006
Der Wahl des Abschlussprüfers, der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wird zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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