Hauptversammlung der Schuler AG am 30. März 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schuler Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005
Der Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr war erfolgreich. Dem Vorstand ist daher für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 2004/2005 Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005
Wie dem Vorstand ist auch dem Aufsichtsrat für seine erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006
Der Wahl des vorgeschlagenen Prüfers, der HHS Hellinger Hahnemann Schulte-Groß GmbH zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für 2005/2006, wird zugestimmt.
TOP 6:
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
d) In § 12 der Satzung wird folgender Absatz 4 eingefügt: „Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken
Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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