Hauptversammlung der Norddeutschen Affinerie AG am 30. März 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2004/2005 (01. Oktober 2004 - 30. September 2005), der Lageberichte für die Norddeutsche Affinerie Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die sehr gute Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2004/2005 mit gestiegenen Umsätzen und Erträgen erlaubt einen Dividendenanstieg von 0,65 € Vorjahr auf 1,00 € pro Aktie. Dem stimmen wir zu.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005
Der Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr war erfolgreich. Dem Vorstand ist daher für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005
Wie dem Vorstand ist auch dem Aufsichtsrat für seine erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2004/2005 Entlastung zu erteilen.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006
Der Wahl der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG zum Jahresabschluss- und Konzernprüfer für das Geschäftsjahr 2005/2006 wird zugestimmt.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird fortgeschrieben.
Dem kann zugestimmt werden.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderungen Der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung wird fortgeschrieben. Dem kann zugestimmt werden.
TOP 8:
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Beschlussfassung und Satzungsänderungen betreffend Anpassung an UMAG (Frage und Rederechtbeschränkungen). Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend,um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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