Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.03.06



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Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG am 10.März 2006 in Jena

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2005 sowie des Lageberichts für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2004 bis 30. September 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2004/2005

JA. Zum ersten Mal wird den Aktionären eine Dividende bezahlt. Dies ist zu begrüßen.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005

JA. Die Leistungen des Vorstands sind positiv zu bewerten. Eine Entlastung ist zu befürworten.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005

JA. Die Aufsichtstätigkeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006

JA. Es ist nichts gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers einzuwenden.

TOP 6: Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006

JA. Es spricht nichts gegen den vorgeschlagenen Konzernabschlussprüfer.

TOP 7: Beschluss über eine Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlage

JA. Die vorgeschlagene Kapitalmaßnahme unter Übernahme der Carl Zeiss Surgical GmbH und der Carl Zeiss Surgical Inc. ist zu begrüßen. Die Rechte der außenstehenden Aktionäre werden durch das zugesicherte Bezugsrecht ausreichend gewahrt. Sowohl Bezugsverhältnis als auch Bezugspreis erscheinen in Ordnung. Die Akquisition der beiden Gesellschaften passt ins Unternehmenskonzept der Carl Zeiss Meditec AG.

TOP 8: Beschlussfassung über die Anpassung von § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) an die beschlossene Kapitalerhöhung

JA. TOP 8 ist eine unmittelbare Folge aus TOP 7.

TOP 9: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

JA. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist ein übliches Kapitalmarktinstrument. Der Schutz der Aktionäre ist durch die Bestimmungen gewahrt.

TOP 10: Beschlussfassung über die Aufhebung und Neuschaffung des bestehenden genehmigten Kapitals I sowie Satzungsänderung

JA. Das genehmigte Kapital wird hier an die geänderten Kapitalverhältnisse in der Gesellschaft angepasst.

TOP 11: Wahl zum Aufsichtsrat

JA. Die vorgeschlagenen Kandidaten scheinen für das Amt als Aufsichtsrat jeweils geeignet und haben das zum Teil bereits in der Vergangenheit bewiesen.

TOP 12: Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen a) Anpassung des Unternehmensgegenstands (§ 2 Abs. 1 der Satzung)

JA. Die Satzungsänderungen erfolgen aufgrund der Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen durch das UMAG. In der praktischen Durchführung könnten diese Änderungen Probleme bereiten, was allerdings nicht an der Gesellschaft, sondern an den gesetzlichen Rahmenbedingungen liegt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.