Hauptversammlung der VK Mühlen AG am 08.03.2006 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichtes für die VK Mühlen AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 01.01.2005 bis zum 30.09.2005 (Rumpfgeschäftsjahr) mit dem Bericht des Aufsichtsrats Keine Abstimmung.
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 2,06 (wie im Vorjahr) ist bei dem erzielten Ergebnis angemessen. Dem Antrag ist zuzustimmen.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Bei sinkenden Erlösen hat der Vorstand ein Ergebnis mit einer höheren Marge als im Vorjahr erwirtschaftet und dabei ein effektives Kostenmanagement betrieben. Seiner Entlastung ist zuzustimmen.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand erfolgreich beratend begleitet. Der Entlastung ist zuzustimmen.
TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.10.2005 bis zum 30.09.2006 Die WPs sind seit 2002 bei VK Mühlen tätig. Sie haben ihre Arbeit vorbildlich erledigt. Daher ist deren Wiederwahl zu befürworten.
TOP 6: Wahl von Herrn Håkan Ahlqvist zum Aufsichtsrat
TOP 7: Wahl von Herrn Wolfgang Deml zum Aufsichtsrat
TOP 8: Wahl von Herrn Dr. Hans-Jörg Gebhard zum Aufsichtsrat
TOP 9: Wahl von Herrn Mag. Erwin Hameseder zum Aufsichtsrat
TOP 10: Wahl von Herrn Dr. Kurt J. Miesenböck zum Aufsichtsrat
TOP 11: Wahl von Herrn Georg Olbrich zum Aufsichtsrat
TOP 12: Wahl von Herrn Reinhold Svensson zum Aufsichtsrat
TOP 13: Wahl von Herrn Mag. Christian Teufl zum Aufsichtsrat
Anmerkungen zu TOP 6 bis TOP 13:
Bei den in den AR zu wählenden Personen handelt es sich um erfahrene Fachleute mit einem breiten beruflichen Background. Ihre Wahl ist zu befürworten.
TOP 14: Beschlussfassung über die Anpassung von § 17 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) an die Bestimmungen des UMAG § 17 der Satzung (Einberufung der HV) soll an die UMAG-Bestimmungen angepasst werden. Es bestehen keine Bedenken, diesem Antrag zuzustimmen.
TOP 15: Anpassung von § 18 der Satzung (Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung) an die Bestimmungen des UMAG § 18 der Satzung (Teilnahme an der HV) soll an die UMAG-Bestimmungen angepasst werden. Es bestehen keine Bedenken, diesem Antrag zuzustimmen.
TOP 16: Anpassung von § 20 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung) an die Bestimmungen des UMAG durch Einfügung eines neuen Abs. 3 § 20 der Satzung (Vorsitz in der HV) soll an die UMAG-Bestimmungen angepasst werden. Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, das Fragerecht der Aktionäre ggf. einzuschränken. Damit werden elementare Aktionärsrecht verletzt. Dieser Antrag ist also abzulehnen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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