Hauptversammlung der Infineon AG am 16.02.2006 in München
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die Verlustserie seit 2001 wurde mit 312 Mio. € Jahresverlust in 2005 wieder aufgenommen, nachdem in 2004 ein Jahresüberschuss von nur ca. 60 Mio. €
aus a.o. Erträgen erzielt werden konnte.
Zu dem Verlust haben einerseits eine im Vergleich zur Konkurrenz zu langsame Einführung fortgeschrittener Fertigungstechnologie und eine zu langsame Entwicklung von speziellen Speicherchips (z.B. NAND-flash, Specialty DRAM) geführt. Damit ist der Produktmix ziemlich einseitig auf die in ruinösem Preiswettbewerb befindlichen DRAMs ausgerichtet. Der Anteil von Specialty DRAMs ist zu klein, um sich wie bei den Wettbewerbern auf das Ergebnis nennenswert auszuwirken. Diese Ursachen des Verlusts sind vom Management zu vertreten. Andererseits haben auch die durchaus anzuerkennenden Restrukturierungsbemühungen im Logikchipbereich des Unternehmens das Ergebnis belastet.
Weiterhin wirkte sich eine Verringerung von Umsätzen mit dem Siemens- Mobiltelefonsegment und ein in der schwierigen Lage unpassender Anstieg der Personalkosten aus.
Insgesamt gesehen sollte deshalb der Vorstand nicht entlastet werden.
TOP 3:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden nicht entlastet, weil
- die Notwendigkeit der Trennung vom Speicherchipgeschäft zu spät
erkannt wurde
- das Verbrennen von Kapital unter seiner Aufsicht stattfindet (insgesamt
2,3 Mrd. € addierte Verluste)
- den Eigentümern eine Beschlussvorlage zur Entscheidung über die Trennung vom Speichergeschäft nicht vorgelegt wird
- ein neues Aktienoptionsprogramm vorgeschlagen wird, das einseitig die Empfänger begünstigt und die Eigentümer benachteiligt.
TOP 4:
Bestellung des Abschlussprüfers
Dem Vorschlag, wiederum die KPMG als Abschlussprüfer zu bestellen, wird
zugestimmt. Obwohl es als nachteilig anzusehen ist, dass die KPMG dieses
Unternehmen, früher als Division der Siemens AG, schon seit Jahrzehnten prüft,
hat das Unternehmen wichtigere Probleme, als dass es zur Zeit den mit einem Prüferwechsel verbundenen Aufwand betreiben sollte.
TOP 5:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Herrn Luther als Aufsichtsratskandidat ist wegen seiner Integrität und seines Fachwissens auf dem Sektor Finanzen und Rechnungswesen zuzustimmen. Allerdings hat er seine Berufslaufbahn im Bertelsmann-Konzern verbracht, so
dass er keine Branchenkenntnisse hat, die für Infineon nützlich sind.
Er sollte deshalb nur gewählt werden, wenn der Aufsichtsrat zufriedenstellend
erklärt, wie er die Lücke an Branchenkenntnissen im Aufsichtsrat - Markt und Technologie - insbesondere im Sektor Speichergeschäft durch international versierte Persönlichkeiten schließen will.
TOP 6:
Beschlussfassung über den Aktienoptionsplan 2006
Die Gleichung des Aktionsplanes 2001, Gewinne aus Aktienoptionen für Führungskräfte und Verwässerung des Kapitals gegen Wertsteigerung des Unternehmens für die Aktionäre, ist nicht aufgegangen. Auf ein Instrument, das sein Ziel nicht erfüllt, muss man konsequenterweise verzichten. Der vorgelegte Aktienoptionsplan 2006 ist unter vielen Aspekten für die Aktionäre weniger schlecht als das Vorgängerprogramm. Aber auch das neue Modell bedeutet eine Wette ohne persönlichen Einsatz für die Begünstigten. Steigen die Kurse einmal im 5-Jahreszeitraum und auch nur kurzfristig, kann der Begünstigte Optionsgewinne mitnehmen, während die Aktionäre langfristig eine Verwässerung ihres Kapitals hinnehmen müssen, auch wenn der Kurs wieder sinkt. Eine Möglichkeit, die bei der Zyklizität der Branche sehr wahrscheinlich ist. Sinken andererseits die Kurse, hat der Begünstigte nichts verloren, im Gegenteil, er bekommt neue Optionen auf niedrigerer Basis, während die Aktionäre einen Wertverlust hinnehmen müssen.
Aus diesem Grund sollte jedes Aktienoptionsprogramm, insbesondere aber bei Infineon, auch eine Eigenbeteiligung enthalten, damit die Begünstigten nicht nur von einem Aufwärtstrend zu profitieren, sondern wie die Aktionäre auch am Abwärtstrend beteiligt sind.
Da es wegen der bevorstehenden Ausgliederung des Speichergeschäftes sinnvoll wäre, erst dann neue Aktienoptionsprogramme aufzulegen, wenn das Unternehmen
aufgeteilt ist, könnte man die Übergangszeit nutzen, um eine Eigenbeteiligung der Begünstigten in zwei verschiedene Aktienoptionsprogramme einzubauen.
Aus den oben genannten Gründen wird das vorgeschlagene Aktienoptionsprogramm abgelehnt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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