a.o. Hauptversammlung der Allianz AG am 08.02.2006 in Düsseldorf
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Zustimmung zum Verschmelzungsplan vom 16. Dezember 2005 zwischen der Allianz Aktiengesellschaft und der RIUNIONE ADRIATICA DI SICURTÀ Società per Azioni,
Mailand, Italien.
Mit der Verschmelzung mit der RIUNIONE ADRIATICA DI SICURTÀ und
anschließender Umwandlung in eine Societas Europaea (SE) betritt die Allianz juristisches Neuland. Die sich hierdurch ergebenden Chancen sowohl hinsichtlich der strategischen Positionierung als auch der dringend notwendigen Strukturvereinfachung wiegen die damit verbundenen Risiken bei weitem auf. Wir können deshalb der Verschmelzung zustimmen.
TOP 2:
Kapitalerhöhung zur Durchführung der Verschmelzung.
Zustimmung, da Kapitalerhöhung zur Durchführung der Verschmelzung erforderlich
ist.
TOP 3:
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2006/I, Aufhebung des Genehmigten Kapitals
2004/I und entsprechende Satzungsänderung.
Zustimmung, da das Genehmigte Kapital i.w. dem bisherigen Genehmigten Kapital
entspricht.
TOP 4:
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2006/II zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2004/II und entsprechende Satzungs- änderung.
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu – siehe Begründung zu TOP 3.
TOP 5:
Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Options- schuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2006, Aufhebung der
bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldver-
schreibungen, soweit noch nicht ausgenutzt, entsprechende Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2004 und entsprechende Satzungsänderung.
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu – siehe Begründung zu TOP 3.
TOP 6:
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels.
Entspricht bisheriger Ermächtigung.
TOP 7:
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu sonstigen Zwecken.
Entspricht bisheriger Ermächtigung.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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