Hauptversammlung der WaveLight Laser Technologie am 18.01.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der WaveLight Laser Technologie AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.07.2005 sowie der Lageberichte für die WaveLight Laser Technologie AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004/2005 Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Im Hinblick auf die anstehenden Kosten der weiteren Expansion ist der Vortrag des gesamten Bilanzgewinns auf neue Rechnung noch akzeptabel.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005 Der Vorstand leistet hervorragende Arbeit. Dies kommt insbesondere in der sehr guten Umsatz- und Ertragsentwicklung zum Ausdruck.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004/2005 Der Aufsichtsrat, der offensichtlich auch im Geschäftsjahr 04/05 die richtigen Entscheidungen getroffen hat, verdient Entlastung.
TOP 5: Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006 Es spricht nichts dagegen, erneut die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH zum Abschlussprüfer zu wählen.
TOP 6: Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates Alle 3 zur Wahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder haben sich bereits in den vergangenen Jahren im Aufsichtsrat bewährt und gute Arbeit geleistet.
TOP 7: Beschlussfassung über die Umfirmierung in WaveLight AG und entsprechende Änderung der Satzung Die Umfirmierung ist sinnvoll. Die Begründung des Vorstandes hierfür ist nachvollziehbar.
TOP 8: Beschlussfassung über die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes und entsprechende Änderung der Satzung. Die Anpassung der Satzung im Hinblick auf die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes ist sinnvoll und deshalb zu befürworten.
TOP 9: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2006), über die Schaffung eines bedingten Kapitals IV in Höhe von EUR 369.380,00 zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2006 und entsprechende Änderung der Satzung Das neue Aktienoptionsprogramm, das ein übliches Instrumentarium zur Beteiligung von Führungskräften am Unternehmenserfolg darstellt, ist grundsätzlich akzeptabel. Eine maßvolle Handhabung durch Vorstand und Aufsichtsrat wird vorausgesetzt.
TOP 10: Anpassung der Satzung an die Rechtslage nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) Der Satzungsänderung kann zugestimmt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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