a.o. Hauptversammlung der GAP AG am 20.12.2005 in Frankfurt/Main
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 27. Oktober 2005 zwischen der GlobalWare AG als übernehmender und der GAP AG für GSM Applikationen und Produkte als übertragender Gesellschaft. Die Gesellschaften vermochten nicht darzulegen, welcher Nutzen durch die Verschmelzung entsteht. In den Gutachten der Wirtschaftsprüfer steht zumindest bei zwei Unternehmen, dass die zukünftige Prognose schwer fällt, da die historischen Daten eine sehr begrenzte Aussagekraft besitzen, so dass sie für eine Ableitung der zukünftigen Ergebnisse nur im geringen Maße herangezogen werden können. Demnach befinden sich diese Unternehmen in der Umstrukturierung. Eine solche Umstrukturierung sollte erst abgewartet werden, bevor eine Verschmelzung stattfinden kann, da man andernfalls die Auswirkungen der Umstrukturierungen nicht hinreichend beurteilen kann.
TOP 2: Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Aktienrechts (UMAG) Die Einschränkung des Rederechts ist nicht geboten, da der Aktionär einmal im Jahr umfassende Auskunft über sein Unternehmen erhalten können muss.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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