Hauptversammlung der Fortec Elektronik AG am 15.12.2005 in München
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2005 und des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2005 sowie des für die Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2004/2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005. Keine Abstimmung – Vorlage des Jahresabschlusses 30.06.2005.
TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns. JA. Die vorgeschlagene Dividendenausschüttung kann als solide und zugleich erfreulich bezeichnet werden.
TOP 3: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005.
JA. Der Vorstand konnte im Berichtsjahr den Umsatz, das Ergebnis und die Dividende erhöhen.
TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005.
JA. Nach uns vorliegenden Informationen ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben uneingeschränkt nachgekommen.
TOP 5: Aktiensplit 1:3. JA. Der Aktiensplit stellt keine Benachteiligung der Minderheitsaktionäre dar.
TOP 6: Satzungsanpassung Elektronischer Bundesanzeiger. JA. Gegen die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger in dieser Form ist grundsätzlich nichts einzuwenden.
TOP 7: Satzungsanpassung aufgrund des UMAG. JA. Die vorgeschlagene Satzungsanpassung auf Grund des UMAG nimmt keinen ausdrücklichen Bezug auf eine Beschränkung des Rede- und Fragerechts.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|