Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 08.12.05



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



a.o. Hauptversammlung der COMPUTEC MEDIA AG am 08.12.2005 in Nürnberg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Änderung des Geschäftsjahres der Computec Media AG auf das Kalenderjahr und entsprechende Satzungsänderung

JA. Grundsätzliche Zustimmung, wenn auch für die Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr eine planmäßig einberufene Hauptversammlung hätte abgewartet werden können – Kosten!

TOP 2: Wahl des Abschlussprüfers der Computec Media AG und des Konzerns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.10.2005 bis 31.12.2005

JA. Die Bayerische Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft fungiert seit Jahren als Abschlussprüfer, jedoch wechselt der Prüfungsleiter jährlich.

TOP 3: Änderung der Satzungsregelung betreffend die Anzahl der Vorstandsmitglieder

JA. Diese Neuregelung ersetzt die bisherige zu starre Regelung – mindestens 2 Mitglieder.

TOP 4: Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)

JA. Es ist sehr erfreulich, dass hier heute lediglich organisatorische Regelungen des UMAG umgesetzt werden und keine Beschränkung des Frage- und Rederechts vorgeschlagen wird.

TOP 5: Unterbleiben der individualisierten Offenlegung von Vorstandsvergütungen im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss

NEIN. Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation.

TOP 6: Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

JA. Bestätigung des per Gerichtsbeschluss bestellten komplett neuen Aufsichtsrates, wobei die Frage zu stellen sein wird, ob / in wie weit das zu wählende 3. Mitglied Freiherr von Hutten geschäftlich oder anders mit dem Hauptaktionär verbunden ist. Gegebenenfalls wäre dann mit NEIN zu stimmen.

TOP 7: Änderung der Vergütung des Aufsichtsrates und entsprechende Satzungsänderung

JA. Hier wird die bisher für alle AR-Mitglieder gleiche festgelegte Vergütung für den Vorsitzenden um 25 % oder 6.250 € angehoben.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.