Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 02.12.05



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a.o. Hauptversammlung der Armstrong DLW AG am 02.12.2005 in München

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Die a.o. Hauptversammlung der Armstrong DLW AG hat nur einen einzigen Tagesordnungspunkt, nämlich ein „Squeeze-Out-Verfahren gem. § 327 a ff. AktG. Für die Minderheitsaktionäre ist eine Barabfindung von nur 2,11 € je Inhaber-Stückaktie vorgesehen.

Als Stichtagshinweis ist in diesem Zusammenhang von Interesse, dass der Börsenkurs der Gesellschaft am 21.11.2005 zumindest 2,34 € betrug. Die weitere Kursentwicklung bleibt abzuwarten. Der niedrige Unternehmenswert von insgesamt rd. 29,8 Mio € per 2.12.05 scheint insbesondere durch zurückhaltende Zukunftserwartungen im unteren Bereich zu liegen. Dieses gilt es, vorrangig zu überprüfen.

Für Minderheitsaktionäre ist aus heutiger Sicht zusammenfassend eine Barabfindung von nur 2,11 € nicht angemessen, woraus sich für die diesbezügliche Abstimmung zum einzigen Tagesordnungspunkt ein N e i n ergibt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.