Hauptversammlung der Salzgitter AG am 17.11.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Zustimmung zu dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Salzgitter AG als übertragender Gesellschaft und ihrer 100 %igen Tochtergesellschaft Salzgitter Mannesmann GmbH als übernehmender Gesellschaft betreffend die Übertragung von Beteiligungen und Wahl des Prüfers der Bilanz der Salzgitter AG zum 30.11.2005 (Schlussbilanz gemäß § 17 Abs. 2 Umwandlungsgesetz Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu. Die vorgeschlagene Maßnahme ist für die Gesellschaft förderlich.
TOP 2: Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Vorgeschlagen ist ein Kandidat als Vertreter der Anteilseigner und 3 Vertreter der Arbeitnehmer, an deren Vorschlag zur Wahl die Hauptversammlung gebunden ist. Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu, dennoch halten wir die diesem Verfahren zugrunde liegende gesetzliche Regelung für unsinnig.
TOP 3: Änderungen der Satzung Änderung von § 10 der Satzung, neue Ziffer 4, Satz 3 Einschränkung des Frage- und Rederechts wird abgelehnt. Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu.
Die SdK sieht elementare Aktionärsrechte verletzt und hat einen Gegenantrag gestellt (siehe
www.sdk.org)
TOP 4: Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung Der Vorschlag führt zu deutlich erhöhten Kosten für die Gesellschaft. Keineswegs erkennbar ist, dass damit der 21köpfige Aufsichtsrat in seiner Arbeit effizienter wird. Insbesondere lehnt die SdK eine Erfolgskomponente für Aufsichtsräte ab, wenn diese sich an Dividendenausschüttung orientiert.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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